Namentlich die in der Bauzone liegenden Strassen werden von den Grundeigentümern nicht stärker in Anspruch genommen als von der übrigen Bevölkerung. Die Strassen und Wege werden von jedermann benützt, unabhängig davon, ob er Eigentümer eines Grundstücks ist oder in gemieteten Räumen wohnt oder arbeitet. Daneben werden die Strassen in Braunwald auch durch Touristen beansprucht, wobei die Tourismusförderung nicht Aufgabe der Beschwerdeführer ist. Es sind daher keine sachlichen Gründe ersichtlich, welche es rechtfertigen könnten, dass die Grundeigentümer den überwiegenden Teil der Strassenbaulast zu tragen haben. | | | | 4.4