4. | | 4.1 Der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens erschöpft sich in den für das Jahr 2011 gestellten Rechnungen der Beschwerdegegnerin 1. Die Beschwerdeführer machen zu Recht nicht geltend, dass die Jahresrechnungen 2011 nicht korrekt erhoben worden seien oder den Statuten der Beschwerdegegnerin 1 widersprechen würden. Hingegen rügen sie, dass die Erhebung der strittigen Abgaben gegen das Doppelbesteuerungsverbot und das Rechtsgleichheitsgebot verstossen würden. Nachfolgend ist daher zu prüfen, ob die Rechnungen verfassungsrechtlich zulässig sind. | | | | 4.2 Die öffentlichen Abgaben lassen sich in Kausalabgaben und Steuern unterteilen.