Eine – neben den Staats- und Gemeindesteuern – nochmalige Belastung der Liegenschaftseigentümer komme einer verbotenen Doppelbesteuerung gleich, weshalb die angefochtenen Rechnungen bereits aus diesem Grund aufzuheben seien. Sodann verstosse es gegen das Rechtsgleichheitsgebot, wenn die Einwohner des Ortsteils Braunwald Beiträge an den Unterhalt und die Erstellung von Strassen bezahlen müssten, Einwohner anderer Ortsteile aber nicht. Die Beigeladene sei schliesslich dazu verpflichtet, Strassenbau und Strassenunterhalt auf dem ganzen Gemeindegebiet sicherzustellen, soweit nicht der Bund oder der Kanton dafür zuständig sei. | | | | 3.2