| | | | 1.2 Die Rechnungsempfänger erhoben in der Folge Beschwerde beim Departement Bau und Umwelt (DBU) und beantragten die Aufhebung der Rechnungen sowie die Feststellung, dass keine Beitragspflicht bestehe. Das DBU wies die Beschwerden am 30. September 2013 ab, soweit es darauf eintrat. | | | |