Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus, Abteilung Administrativmassnahmen, wies A.______ bereits am 30. April 2013 darauf hin, dass gegen ihn eine administrative Untersuchung geführt werde, die insbesondere den Entzug des Führerausweises oder eine Verwarnung zur Folge haben könnte. Gleichzeitig teilte sie ihm die Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Strafentscheids mit. Am 26. Juli 2013 wurde A.______ von der Abteilung Administrativmassnahmen das rechtliche Gehör gewährt, wobei sich dieser nicht vernehmen liess. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.4