___ seinen Personenwagen innerorts vom Parkplatz unmittelbar neben der A3-Bar in Pfäffikon SZ auf die sechs Meter breite, keine Mittelleitlinien-Markierung aufweisende Talstrasse, wo er seinen Personenwagen in Fahrtrichtung Seedamm-Center beschleunigte. Auf der Höhe des Eingangs der A3-Bar erfasste er infolge mangelnder Aufmerksamkeit und trotz eingeleiteter Vollbremsung den die Strasse überquerenden C.______, welcher durch den Aufprall seitlich zu Boden geschleudert und verletzt wurde. A.______ erkundigte sich bei C.______ nach dessen Befinden und begleitete ihn in die A3-Bar.