Am 23. August 2011 wurde A.______ als Lenker eines Motorfahrrades auf der Landstrasse, Höhe Einmündung Sandstrasse, von der Polizei angehalten. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass er erneut unerlaubte Änderungen an seinem Motorfahrrad vorgenommen hatte und sich das Fahrzeug in nicht vorschriftsgemässem Zustand befand. Die zuständige Jugendanwaltschaft bestrafte A.______ mit Strafbefehl vom 23. November 2011 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strafgesetz und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit einer Busse von Fr. 180.-.