Zudem wurde bei der Kontrolle des Motorfahrrades festgestellt, dass dieses nicht in vorschriftsgemässem Zustand war, weshalb der Rahmen inklusive Federgabel, Lenkstange, der Vergaser inklusive Hauptdüse, die Auspuffanlage sowie das Keilriemenpoulie beschlagnahmt wurden. Am 12. Februar 2009 bestrafte die Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus A.______ wegen ungenügender Aufmerksamkeit, Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die gegebenen Sichtverhältnisse sowie ungenügenden Rechtsfahrens und Lenkens und Inverkehrbringens eines Motorfahrrades in nicht vorschriftsgemässem und nicht betriebssicherem Zustand mit einem Verweis.