Falls sich dennoch die Frage der Verlängerung der Planungszone für die Parzelle [...] stelle, so sei nachzuweisen, dass weiterhin eine sachliche Notwendigkeit bestehe. Damit erteilte das DBU aber keine Weisung ob eine Verlängerung der Planungszone rechtmässig wäre und bejahendenfalls für wie lange. Vielmehr betont sie gegenüber der Beschwerdegegnerin, welche Punkte bei einem allfälligen Entscheid zu beachten wären. | |||||||||| | | |||||||||| | Folglich ist die Sprungbeschwerde ans Verwaltungsgericht nicht zulässig und demgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten. | |||||||||| | | |||||||||| | III. | |||||||||| |