| |||||||||| | | |||||||||| | Einerseits kann dem Dispositiv des Entscheids eine entsprechende Weisung nicht entnommen werden, da darin ausschliesslich der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin über den Erlass einer Planungszone bestätigt wurde. | |||||||||| | | |||||||||| | Andererseits legte das DBU in seinem Entscheid dar, dass in zeitlicher Hinsicht Planungszonen nur solange in Kraft bleiben sollen, als es die zügig vorangetriebene Nutzungsplanrevision erfordere. Falls sich dennoch die Frage der Verlängerung der Planungszone für die Parzelle [...] stelle, so sei nachzuweisen, dass weiterhin eine sachliche Notwendigkeit bestehe.