| |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 A.______ und die B.______AG gelangten mit Beschwerde vom 14. Oktober 2013 ans Verwaltungsgericht und beantragten die Aufhebung des Entscheids des DBU vom 10. September 2013 betreffend den Erlass einer Planungszone (Verfahren VG.2013.00098) sowie der Verfügung der Gemeinde Glarus Nord vom 10. Oktober 2013 betreffend die Verlängerung der Planungszone (Verfahren VG.2013.00099). Gegen die Verfügung der Gemeinde Glarus Nord erhoben A.______ und die B.______AG zudem Einsprache beim Gemeinderat Glarus Nord.