| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Am 10. Oktober 2013 verfügte die Gemeinde Glarus Nord, dass die Planungszone für die Parzelle [...] bis am 31. Dezember 2015 um zwei Jahre verlängert werde und folglich das Baugesuch der B.______AG weiterhin sistiert bleibe. Als Rechtsmittel wurde die Einsprache an den Gemeinderat Glarus Nord angegeben. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 A.___