In diesem Sinne ist die Überprüfung der Zonenzugehörigkeit ebenfalls beförderlich zu behandeln. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.6.3 Zwar wird im nun vorliegenden Entwurf des Gemeinderats zum kommunalen Richtplan die strittige Parzelle als Arbeitsplatzgebiet ausgewiesen. Daraus kann aber aufgrund des nach wie vor latenten Bedarfs nach FFF noch nicht mit Sicherheit darauf geschlossen werden, dass die Parzelle in der Bauzone verbleibt. Zudem bleibt unklar und muss überprüft werden, ob die Parzelle weiterhin der Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeordnet werden kann.