30 Abs. 2 RPV mittels Planungszonen sicherzustellen. Es steht in kantonalem und kommunalen Interesse, den Vorgaben des Bundes, namentlich der Sicherung von 200 ha FFF, nachzukommen, was vorliegend durch die Umzonung von FFF-Paketen der Klasse 1b geschehen kann, wovon auch der Regierungsrat des Kantons Glarus ausging (vgl. auch BGer-Urteil 1C_94/2012 vom 29. März 2012 E. 4.1). Insofern kann nicht auf eine Überprüfung Fläche verzichtet werden, macht sie doch einen nicht unbedeutenden Anteil des FFF-Pakets 1b aus. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.5.5