Dem Bulletin des Regierungsrates des Kantons Glarus vom 4. Januar 2011 lässt sich weiter entnehmen, dass der Kanton Glarus die vom Bund geforderten 200 ha FFF zwar aufweist, die FFF‑Pakete der Qualität 1a und 1b zusammen aber nur rund 185,4 ha (netto) ausmachen. | |||||||||| | | |||||||||| | Insofern ergibt sich bereits daraus das Bedürfnis, die Parzellen mit der FFF-Qualität 1b in Landwirtschaftsgebiete umzuwandeln und dieses Vorhaben im Sinne von Art. 30 Abs. 2 RPV mittels Planungszonen sicherzustellen.