Den Erläuterungen zur Bodenkartierung zufolge sind diese Pakete im Rahmen der Richtplananpassung planerisch zu diskutieren, bevor sie definitiv der Landwirtschaftszone zugeschlagen werden oder weiterhin als Bauzone gelten sollen. Der Kanton wird zu den Paketen der Kategorie 1a, die geeigneten Flächen der Kategorie 1b oder allenfalls Flächen in Schattenlagen beiziehen müssen. Dem Bulletin des Regierungsrates des Kantons Glarus vom 4. Januar 2011 lässt sich weiter entnehmen, dass der Kanton Glarus die vom Bund geforderten 200 ha FFF zwar aufweist, die FFF‑Pakete der Qualität 1a und 1b zusammen aber nur rund 185,4 ha (netto) ausmachen.