Gemäss Zonenplan [...] vom 1. Januar 2011 liegt die zur Diskussion stehende Parzelle in der Industriezone. Aus dem Bodenkartierungsauschnitt des Kantons Glarus vom 14. Dezember 2010 ergibt sich, dass die Parzelle dem FFF-Paket 1b zugeordnet ist. Dieses umfasst in einer Bauzone gelegene Parzellen, welche einen Anteil an Ackerböden von deutlich über 50 % aufweisen und dadurch mit dem Richtplan 2004 in Konflikt stehen. Den Erläuterungen zur Bodenkartierung zufolge sind diese Pakete im Rahmen der Richtplananpassung planerisch zu diskutieren, bevor sie definitiv der Landwirtschaftszone zugeschlagen werden oder weiterhin als Bauzone gelten sollen.