Ferner lässt sich dem Bodenkartierungsauschnitt des Kantons Glarus vom 14. Dezember 2010 entnehmen, dass die Parzelle [...] einen qualitativ hochwertigen Ackerboden aufweist und damit als FFF in Frage kommt, was ebenfalls eine Überprüfung der Zonierung notwendig macht. Schliesslich ergibt sich das Bedürfnis nach einer Revision der kommunalen Richt- und Ortsplanung aus der Gemeindestrukturreform, welche eine Raumaufteilung über die ganze neue Gemeinde ermöglicht. | |||||||||| | | |||||||||| | Es ist offensichtlich, dass eine Planungsabsicht der Beschwerdegegnerin 1 vorhanden war und ist, was auch die Beschwerdeführer erkennen mussten.