So ergibt sich aus dem Sitzungsprotokoll der Beschwerdegegnerin 1 vom 5. Mai 2011, dass sie die Planungsarbeiten im Hinblick auf die kommunale Richt- und Zonenplanung öffentlich ausschrieb. Mit Entscheid vom 12. Oktober 2011 vergab sie die Arbeiten an ein Raumplanungsteam aus [...], was an einer Medienmitteilung [...] öffentlich kommuniziert wurde. Sodann ergibt sich bereits aus dem von den Beschwerdeführern ins Recht gelegten Zeit- und Massnahmenplan des Regierungsrats vom Dezember 2008, dass die Beschwerdegegnerin 1 mit der Erstellung von Nutzungsplan-Entwürfen betraut wurde.