Vielmehr sei noch die Frage zu klären, ob die Parzelle in einer Industriezone mit einer Empfindlichkeitsstufe von IV verbleiben könne, was auch die Frage der Zonenzugehörigkeit einzelner Nachbargrundstücke beschlage. Zudem weise die vorliegend in Frage stehende und ausserhalb der Beschattungslinie liegende Parzelle einen tiefgründigen sowie guten Boden auf, weshalb der Konflikt zwischen Arbeitsplatzgebiet und Landwirtschaft ebenfalls noch zu bereinigen sei. Deshalb seien auch die Voraussetzungen für den Erlass einer Planungszone insgesamt gegeben. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| |