| |||||||||| | | |||||||||| | 1.3 Am 10. Oktober 2013 verfügte die Gemeinde Glarus Nord schliesslich, dass die Planungszone für die Parzelle [...] um zwei Jahre, bis am 31. Dezember 2015, verlängert werde und folglich das Baugesuch der B.______AG weiterhin sistiert bleibe. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 A.______ und die B.______AG gelangten mit Beschwerde vom 14. Oktober 2013 ans Verwaltungsgericht und beantragten die Aufhebung des Entscheids des DBU vom 10. September 2013. Eventuell sei die Sistierung des Bauvorhabens aufzuheben und eventuell sei die Gemeinde Glarus Nord anzuweisen, das Baugesuch unverzüglich zu behandeln;