Eine vollzeitige Beschäftigung des äusserst sprechbegabten und erfolgreichen Verkäufers sei illusorisch, vielmehr sei eine Tätigkeit von 50 % bis zum AHV-Alter als realistisch zu erachten. Im Übrigen bleibe zu erwähnen, dass Hausärzte von Indizien ausgehen würden. Jedoch seien gestützt auf Untersuchungen der medizinischen Fakultät Stuttgart ihre daraus gezogenen Schlüsse zu 85 % richtig und zu 10 % würden sie in die richtige Richtung gehen. | |||||||| | | |||||||| | 6. | |||||||| | Strittig und vorliegend zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht von einer Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers von 100 % ausging und gestützt darauf einen Anspruch auf IV‑Leistungen verneinte.