Ursache dafür sei das OSAS und als zusätzlicher Faktor ein RLS. Von der Operation wegen eines Adenokarzinoms der Lunge habe sich der Beschwerdeführer aber inzwischen hervorragend erholt, sodass insgesamt weder aus schlafmedizinischer noch aus pneumologischer Sicht eine anhaltende 50%ige Arbeitsunfähigkeit als Call-Agent bestätigt werden könne. | |||||||| | | |||||||| | 5.7 RAD-Arzt Dr. E.______ erachtete die Berichte von Dr. B.______ und Dr. C.______ gemäss seiner Stellungnahme vom 14. April 2013 als plausibel und teilte dabei die Ansicht von Dr. C.______, dass der Beschwerdeführer ab dem 13. März 2013 keine Arbeitsunfähigkeit mehr aufweise.