Wie aus den Akten ersichtlich sei, leide er zusätzlich an einem OSAS, was die Arbeitsfähigkeit nicht begünstige. | |||||||| | | |||||||| | Ergänzend führte Dr. B.______ in seinem Bericht vom 20. Februar 2013 aus, dass der Beschwerdeführer nunmehr halbtags als Telefonverkäufer arbeiten könne und danach jeweils völlig erschöpft sei. Eine Neubeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit sei bis zum 15. März 2013 bei Dr. C.______ vorgesehen. Zurzeit sei der Beschwerdeführer in Behandlung einer vorübergehenden Bronchopneumonie sowie des OSAS, wobei diesbezüglich bisher nur unbefriedigende Ergebnisse erzielt worden seien.