Nach bereits dreieinhalb bis vier Stunden habe er Hustenreiz und daraufhin Husten, wodurch ihm das Sprechen Mühe bereite. Ferner habe die Beschwerdegegnerin seinen Gesundheitszustand nur ungenügend abgeklärt, da sie ihn keinem Belastungstest unterzogen habe, zumal aus dem Bericht seines Hausarztes, Dr. med. B.______, vom 9. Oktober 2013 klar hervorgehe, dass er nur eine Arbeitsfähigkeit von 50 % aufweise. Im Übrigen sei zwar nicht an der Fachkompetenz von PD Dr. med. C.______ zu zweifeln, welcher ihm eine positive Diagnose gestellt habe. Dennoch sei es für diesen wohl schwierig einzuschätzen, was für Leistungsanforderungen an einen Call-Agent gestellt würden.