Eine lediglich formelle Prüfung der Schlussrechnung sowie das Aufzeigen der Vermögensveränderung während der Dauer der vormundschaftlichen Massnahme einschliesslich einer Berechnung des Anteils der Aktien und Derivate/strukturierten Produkte am Gesamtvermögen per 2. September 2012 erfüllt die Anforderungen einer materiellen Prüfung nicht. Vielmehr ist eingehend zu überprüfen, ob bei der Vermögensanlage dem Mündelinteresse, welches sich im Werterhaltungs- und Sicherheitsprinzip konkretisiert, genügend Rechnung getragen wurde. | |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1 Nach aArt.