Dieser wurde mit Beschluss der Vormundschaftsbehörde vom 25. Januar 2011 genehmigt. Aus dem Bericht der Vormundschaftsbehörde vom 25. Januar 2011 geht hervor, dass sich die Vormundschaftsbehörde bei der Kontrolle der Rechnung lediglich auf die Einnahmen und Ausgaben der Beiständin konzentrierte, sich jedoch nicht zur Vermögensanlage äusserte. Weiter ist aus den Akten ersichtlich, dass die Beiständin per 31. Januar 2011 der Vormundschaftsbehörde unaufgefordert eine Abrechnung sowie einen Kontenplan für das Jahr 2011 einreichte.