Letztlich bezieht sich die Untersuchung auch darauf, ob die Handlungen des Beistands rechtmässig sind und den Weisungen der Vormundschaftsbehörde entsprechen (Geiser, Art. 423 N. 4). Im Übrigen sind auch die Zweckmässigkeit der einzelnen Verwaltungshandlungen sowie die hinreichende Begründung von Vermögensveränderungen zu überprüfen und zu kontrollieren, ob alle nötigen Zustimmungen eingeholt wurden (Kurt Affolter, in: Basler Kommentar ZGB I, Art. 451-453 N. 59). Das Ergebnis der Prüfung ist die Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung.