Weiter hat die Vormundschaftsbehörde die Schlussrechnung des Beistands auf ihre formelle Richtigkeit hin zu kontrollieren, wobei sie die materielle Angemessenheit und Gesetzmässigkeit der vormundschaftlichen Verwaltung abzuklären hat. Gleichzeitig hat sie auch sicherzustellen, dass das Vermögen zinstragend angelegt ist. Letztlich bezieht sich die Untersuchung auch darauf, ob die Handlungen des Beistands rechtmässig sind und den Weisungen der Vormundschaftsbehörde entsprechen (Geiser, Art. 423 N. 4).