Der Saldo aus verbuchten Kursverlusten betrage Fr. 76'785.20, was einem Verlust von rund 6,5 % auf dem Gesamtvermögen entspreche und im Rahmen der üblichen Schwankungsbandbreiten liege. Die Märkte seien 2010 und 2011 weltweit aus bekannten Gründen unter Druck gewesen, würden sich jedoch seit 2012 wieder langsam erholen. Die Genehmigung der Schlussrechnung und des Schlussberichts der Beiständin durch die Vormundschaftsbehörde sei deshalb zu Recht erfolgt. | |||||||||| | | |||||||||| | 5. | |||||||||| | 5.1 Hinsichtlich der Art und Weise der Prüfung des Schlussberichts sowie der Schlussrechnung des Beistands sind die Bestimmungen von aArt. 423 ZGB anzuwenden (aArt. 452 ZGB i.V.m.