| ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 12. | ||||||||||||||| | Nach dem Gesagten hat die Beschwerdegegnerin 1 zu Recht ein Nachsteuerverfahren eingeleitet. Der Gewinn aus dem Betrieb des Dentallabors im Umfang von Fr. […] ist für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern 2010 nachträglich zu versteuern. Der vorinstanzliche Entscheid ist zu schützen und die Beschwerde abzuweisen. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | III. | ||||||||||||||| | Gemäss Art. 168 StG i.V.m. Art. 134 Abs. 1 lit. c VRG hat die Partei, welche im Beschwerdeverfahren unterliegt, die amtlichen Kosten zu tragen.