| ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 8. | ||||||||||||||| | Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass der aus dem Betrieb des zahnärztlichen Labors resultierende Gewinn von Fr. […] im Jahr 2010 den Beschwerdeführern per Bilanzstichtag zugeflossen ist und daher in der Steuererklärung 2010 zu deklarieren gewesen wäre. Daran vermag nichts zu ändern, dass der Gewinn buchhalterisch einerseits dem Gewinnvortragskonto des Labors zugeschrieben wurde und andererseits in der Jahresrechnung der Zahnarztpraxis unberücksichtigt blieb.