| ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | Für die Berechnung des Vermögensstandsgewinnes macht es indessen keinen Unterschied, ob sich der Beschwerdeführer den in der Erfolgsrechnung des Dentallabors ausgewiesenen, anteilsmässigen Gewinn von Fr. […] auszahlen lässt oder ihn für eine spätere, noch zu bestimmende Verwendung im Eigenkapital der einfachen Gesellschaft vorträgt. Der erstere Vorgang ist jedoch nur insofern einkommenssteuerrelevant, als der Vermögensstandsgewinn anhand des Saldos der Erfolgsrechnung vor der Verwendung des Gewinnes zu bestimmen ist (Reich, Art. 8 N. 23).