Mit anderen Worten machen die Beschwerdeführer geltend, durch die Einbuchung des Dentallabor-Gewinns in das Gewinnvortragskonto des Beschwerdeführers im Jahr 2010 keinen Vermögensstandsgewinn erzielt zu haben. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | Für die Berechnung des Vermögensstandsgewinnes macht es indessen keinen Unterschied, ob sich der Beschwerdeführer den in der Erfolgsrechnung des Dentallabors ausgewiesenen, anteilsmässigen Gewinn von Fr. […] auszahlen lässt oder ihn für eine spätere, noch zu bestimmende Verwendung im Eigenkapital der einfachen Gesellschaft vorträgt.