Ebenso wenig habe eine buchmässige Realisation des zugewiesenen Gewinnes stattgefunden. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | Somit habe sich in der Buchhaltung des Dentallabors lediglich der Kapitalanteil der Zahnarztpraxis auf Fr. […] erhöht. In der Buchhaltung der Zahnarztpraxis seien auf der Beteiligung stille Reserven entstanden. Diese Unterbewertung einer Bilanzposition werde im Steuerrecht ausdrücklich geduldet. In diesem Sinne trete das Periodizitätsprinzip gegenüber dem Vorsichtsprinzip bzw. den handelsüblichen Höchstbewertungsvorschriften in den Hintergrund.