Weil sich diese aber in der Buchhaltung der Zahnarztpraxis, d.h. in seinem Geschäftsvermögen befinde, habe ein Erfolg des Dentallabors keine direkten Auswirkungen auf die Steuererklärung. Erst wenn ein Gewinn ausgezahlt, der Bilanzwert der Beteiligung am Dentallabor erhöht oder durch Abschreibung vermindert werde, komme dies in der Jahresrechnung der Zahnarztpraxis zum Ausdruck. Im Jahr 2010 habe das Dentallabor indes keinen Gewinnanteil ausgezahlt. Letzterer sei lediglich dem Konto "Gewinnvortrag A.______" in der Buchhaltung des Labors gutgeschrieben worden. Ebenso wenig habe eine buchmässige Realisation des zugewiesenen Gewinnes stattgefunden.