In derjenigen der Zahnarztpraxen gab der Beschwerdeführer hingegen lediglich die gegenüber den Vorjahreszahlen unveränderte Beteiligung am Dentallabor in der Höhe von Fr. […] an. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 6. | ||||||||||||||| | Die Beschwerdeführer machen geltend, die Steuererklärung 2010 vollständig und korrekt ausgefüllt zu haben. Die Erhebung einer Nachsteuer sei deshalb nicht statthaft. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 6.1 Zur Begründung führen sie an, dass nicht der Beschwerdeführer als Privatperson Gesellschafter des Dentallabors sei, sondern seine Zahnarztpraxis als Einzelunternehmen.