Der Jahresabschluss des Dentallabors 2010 wurde spätestens am 21. September 2011 (vgl. Schreiben des Treuhandbüros vom 21. September 2011) erstellt. Den Gewinnanteil aus der Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Dentallabor von Fr. […] wies der Beschwerdeführer zwar in der Erfolgsrechnung 2010 des Dentallabors, nicht aber in derjenigen für seine übrige zahnärztlichen Tätigkeit aus. In der Bilanz 2010 des Dentallabors verbuchte der Beschwerdeführer den Anteil in sein Gewinnvortragskonto. In derjenigen der Zahnarztpraxen gab der Beschwerdeführer hingegen lediglich die gegenüber den Vorjahreszahlen unveränderte Beteiligung am Dentallabor in der Höhe von Fr. […] an.