Für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern 2010 reichte der Beschwerdeführer am 20. Juni 2011 die Jahresrechnung 2010 aus dem Betrieb der Zahnarztpraxen ein. Aus der entsprechenden Erfolgsrechnung 2010 ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer nach Abschreibungen einen Betriebsgewinn von Fr. […] erwirtschaftet hatte, den er als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklarierte. Der Jahresabschluss des Dentallabors 2010 wurde spätestens am 21. September 2011 (vgl. Schreiben des Treuhandbüros vom 21. September 2011) erstellt.