Das Einkommen entspricht somit dem Vermögensstandsgewinn. Dabei handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen dem dem Geschäft dienenden Eigenkapital am Schluss des laufenden und jenem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt einerseits um den Wert der im laufenden Geschäftsjahr erfolgten Privatentnahmen, vermindert andererseits um den Wert der im Lauf des Geschäftsjahres vorgenommenen Privateinlagen, wobei die zu vergleichenden Eigenkapitalbestände nach den einkommenssteuerrechtlichen Regeln zu ermitteln sind (Markus Reich, in Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/1, Art. 8 N. 18 und 20). | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 4.2