Basis 2010=100) und einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 41,6 Stunden pro Woche einen durchschnittlichen Jahreslohn von Fr. 58'574.30 (71 % von 12*6'500.00*41,6/40*1,017) als Gipser. Damit wäre die Geschäftsführungstätigkeit von 29 % mit Fr. 89'324.20 (Fr. 147'898.50 - Fr. 58'574.30) entlöhnt worden, was einem Lohn von Fr. 308'014.50 bei einem vollen Arbeitspensum entspricht. Es ist offensichtlich, dass die Vorgehensweise der Beschwerdegegnerin nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt.