Gemäss den vorliegenden Geschäftsabschlüssen betrug der durchschnittliche Betriebsgewinn in den Jahren 2008 – 2010 ca. Fr. 9'797.- pro Jahr, wovon dem Versicherten ein Anteil von 50 % (Fr. 4'898.50) zusteht. Damit ist der Beschwerdegegnerin beizupflichten, wenn sie das Valideneinkommen anhand des durchschnittlichen Geschäftsgangs berechnet und auf Fr. 147'898.50 pro Jahr festgesetzt hat. | |||||||||| | | |||||||||| | 11. | |||||||||| | 11.1