Aus den vorliegenden Akten ergibt sich, dass sich die IV-Stelle auf einen Auszug aus dem individuellen Konto des Beschwerdeführers stützt, gemäss welchem er sich in den letzten Jahren – trotz unterschiedlicher Betriebsgewinne und eines Betriebsverlusts im Jahr 2009 – stets den gleichen Lohn von Fr. 143'000.- pro Jahr ausbezahlt hat. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass dies ohne Eintritt des Gesundheitsschadens auch weiterhin der Fall gewesen wäre. Gemäss den vorliegenden Geschäftsabschlüssen betrug der durchschnittliche Betriebsgewinn in den Jahren 2008 – 2010 ca. Fr. 9'797.- pro Jahr, wovon dem Versicherten ein Anteil von 50 % (Fr. 4'898.50) zusteht.