Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) der maximale leidensbedingte Abzug von 25 % zu gewähren sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 7. | |||||||||| | Strittig und vorliegend zu prüfen ist die Berechnung des Invaliditätsgrads – insbesondere die ihm zugrundeliegende Bemessungsmethode und die prozentuale Aufteilung der Aufgabenbereiche – sowie die damit einhergehende Frage eines Rentenanspruchs. | |||||||||| | | |||||||||| | 7.1 Bei erwerbstätigen versicherten Personen ist die Bemessung der Invalidität aufgrund eines Einkommensvergleichs zu bestimmen (Art. 16 ATSG i.V.m. Art. 28a Abs. 1 IVG).