Ein Einkommensvergleich setze jedoch voraus, dass das zukünftige Erwerbseinkommen einigermassen verlässlich ermittelt werden könne, was bei einem Gipserunternehmen, welches relativ stark auf konjunkturelle Schwankungen reagiere, von Anfang an nicht möglich sei. Folglich lasse sich die zukünftige Lohnentwicklung nur mit Vorbehalt aus der Vergangenheit ableiten, weshalb vorsorglich eine gutachterliche Analyse der Löhne (unter Einschluss des Gewinnanteils) der beiden Geschäftsinhaber und des zukünftig zu erwartenden Lohns bzw. Betriebsgewinnes des gemeinsamen Gipserunternehmens beantragt werde.