_, Rheumatologie FMH vom RAD, kommt in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2012 zum gleichen Ergebnis. Folglich ist dem Beschwerdeführer seit dem 26. November 2011 in seiner angestammten Tätigkeit als Gipser eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % zu attestieren, wobei er seine Tätigkeit als Geschäftsführer zu 50 % (administrative Arbeiten, Baustelleninspektionen und leichte Hilfestellungen auf der Baustelle) weiterhin ohne Einschränkungen ausüben kann. Eine angepasste Tätigkeit (rückenadaptiert, leicht, selten am Tag max. mittelschwer, wechselbelastend, vorwiegend sitzend) wird ihm ab dem 30. Mai 2012 zu 100 % zugemutet. | |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1