| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der IV-Bericht von Dr. D.______ vom 24. April 2012 sowie seine ergänzende Stellungnahme zu den Rückfragen des RAD vom 16. November 2012 die durch die Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen erfüllen (vgl. vorne E. 4.3) und somit darauf abgestellt werden kann. So berücksichtigt er die wesentlichen Vorakten und setzt sich umfassend mit diesen und der gesamten Vorgeschichte auseinander.