Als ungünstig würden sich rein stehende sowie belastete Tätigkeiten in gebückter, kauernder oder kniender Stellung erweisen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.2 Dr. med. E.______, Oberärztin Wirbelsäulenchirurgie des Wirbelsäulenzentrums der Klinik F.______, bestätigte in ihren Berichten vom 26. Juni 2012 und 10. Oktober 2012 die von Dr. D.______ gestellte Diagnose sowie die attestierte Arbeitsunfähigkeit von 50 %. Weiter führte sie am 13. Februar 2013 aus, dass beim Beschwerdeführer keine entzündlichen rheumatologischen Erkrankungen erkennbar und gemäss dessen Aussagen bei reduzierter Belastung die Schmerzen deutlich rückläufig seien.