Baustelleninspektionen und leichte Hilfestellungen auf der Baustelle beinhalte. In seiner Stellungnahme vom 16. November 2012 zu den Rückfragen des RAD führte er zudem aus, dass dem Beschwerdeführer ab dem 30. Mai 2012 rein sitzende und wechselbelastete Tätigkeiten als auch im Gehen ausgeübte Tätigkeiten – sofern dabei nicht Gewichte über 10-15 kg zu tragen seien – grundsätzlich ganztags zumutbar seien. Als ungünstig würden sich rein stehende sowie belastete Tätigkeiten in gebückter, kauernder oder kniender Stellung erweisen.