RPG (vgl. Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, Bern 2001, Teil I, Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung, Artikel 41, S. 44). | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Einer näheren Prüfung bedarf jedoch die Frage, ob aArt. 24c RPG i.V.m. aArt. 42 RPV die Umnutzung des militärischen Materiallagers in eine Wohnbaute erlaubt. | |||||||||| | | |||||||||| | In allgemeiner Weise zu berücksichtigen sind dabei unter anderem innerhalb des Gebäudes vorgenommene Nutzungsänderungen und Umbauten, Veränderungen des äusseren Erscheinungsbildes sowie neue Auswirkungen auf die Nutzungsordnung und die Umwelt.